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Als selbständige Rechtsanwältin betreue, berate und vertrete ich meine Mandanten auf den Gebieten des Familienrechtes und des Arbeitsrechtes sowie des allgemeinen und besonderen Zivilrechtes (z.B. Erbrecht, Schadensrecht, Verkehrsrecht)
Den Schwerpunkt bildet hierbei das Familienrecht. Ich möchte meine Mandanten vollumfänglich betreuen, kompetent in allen Fragen im Zusammenhang mit einer Ehescheidung bzw. der Aufhebung von Lebenspartnerschaften und damit einhergehender klärungsbedürftiger Fragen beraten und anwaltlich vertreten, z.B. zum Ablauf einer Ehescheidung, eines Aufhebungsverfahrens, zu Fragen des Unterhaltes für Ehegatten oder Kinder, zu Vermögensauseinandersetzung, zu Fragen des Zugewinns und zum Sorgerecht.
Weiterhin berate und vertrete ich Sie gern in allen Fragen zu Vormundschaft und Pflegschaft, in Betreuungsangelegenheiten, bei der Erstellung und Auslegung von Vorsorgevollmachten / Patientenverfügungen sowie auf dem Gebiet des Erbrechts und ergänzend im allgemeinen Zivilrecht.
Durch die vorgenannte Eingrenzung meiner Tätigkeitsgebiete kann ich Ihnen eine vollumfängliche und gewissenhafte Beratung und Vertretung und somit eine, den bestmöglichen Erfolg bietende Mandatsbearbeitung gewährleisten, denn ich lege besonderen Wert auf eine individuelle und flexible Gesamtbetreuung jedes einzelnen Mandanten.
Zu meinem Betreuungskonzept gehört es meines Erachtens weiterhin, Mandanten mit rechtlichen Fragestellungen auf Gebieten, die ich nicht bearbeite, an Kollegen weiter zu vermitteln, die auf diese Gebiete spezialisiert sind. Unter diesem Aspekt arbeite ich in Kooperation mit anderen Rechtsanwälten, zu denen ich im Laufe der Zusammenarbeit großes Vertrauen entwickelt habe.