Ich bin seit 1999 von der Rechtsanwaltskammer Sachsen als Rechtsanwältin zugelassen. Zwischen 1999 und 2016 war ich als Rechtsanwältin in mehreren Rechtsanwaltskanzleien in Bautzen und Dresden angestellt. Mit Ausgründung meiner eigenen Kanzlei bin ich seit 01.11.2016 als Fachanwältin für Familienrecht* und für meine Mandanten darüber hinaus auch auf weiteren Rechtsgebieten tätig.
* Die Bezeichnung Fachanwalt wird auf Antrag nach Ausbildungsnachweis und bestandener Prüfung einem Rechtsanwalt in Deutschland verliehen, der besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben hat (§ 43c BRAO). Die Voraussetzungen zum Erwerb und Führen der Fachanwaltsbezeichnung sind in der Bundesrepublik Deutschland geregelt in der Fachanwaltsordnung (FAO). Fachanwälte sind verpflichtet, sich auf dem entsprechenden Rechtsgebiet mindestens 10 bzw. ab dem Jahre 2015 mindestens 15 Stunden pro Jahr fortzubilden.